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Wir sind Ihre KFZ-Sachverständigen für Schadengutachten in Höchstenbach

Kaskoschadengutachten
Ein Verkehrsunfall ist immer mit Stress und Ärger verbunden. Wir, Ihr KFZ-Sachverständigenbüro M. Jung in Höchstenbach, möchten Sie so gut wie möglich in dieser Situation unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie ein Haftpflichtschadengutachten oder eine generelle Beratung wünschen.

Einblicke in unsere Arbeitsweise

Wir laden Sie herzlich ein, bereits jetzt einen Blick in unsere Galerie zu werfen, um sich einen umfassenden Eindruck von unseren Leistungen machen zu können.  Wir würden uns freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.

Informationen zu Schadengutachten

Der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall ist groß. Das Auto ist beschädigt und die Schadensregulierung ist ein – für den Laien – äußerst komplexes Thema. Damit die Schadenfeststellung als Grundlage einer korrekten Schadenbearbeitung problemlos verläuft, sollten Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, der den Schaden in einem Gutachten exakt und neutral feststellt. Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners. Warum kein Kostenvoranschlag der Werkstatt? In der Werkstatt werden weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Probleme sind bei der Schadensregulierung somit schon vorprogrammiert. Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers. Wir aber kalkulieren mit tagesaktuellen Daten. Eine Beurteilung der Verkehrssicherheit fehlt im Kostenvoranschlag gänzlich.

Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen dagegen schon.
Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d. h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen. Ein Kostenvoranschlag dagegen stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen. Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unser äußerst preiswertes Kleinschadengutachten an. WICHTIG: Selbst wenn die gegnerische Versicherung “großzügig” auf ein Sachverständigen-Gutachten verzichtet, heißt dies nicht, dass Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf ein für Sie kostenloses, neutrales und qualifiziertes Gutachten verzichten sollten.
Haben Sie nach einem Verkehrsunfall Fragen an unsere KFZ-Sachverständigen? Wir sind gerne für Sie da.
Rufen Sie uns an !
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